Öffentlichkeit

Aus PR-Woerterbuch

Wechseln zu: Navigation, Suche

Der Begriff der Öffentlichkeit wird für Public Relations meist als Summe aller Zielgruppen übersetzt und signalisiert schon dadurch die Schwierigkeiten, die die Definition dieses Begriffs besitzt. Nicht zufällig wird dieser Begriff auch oft mit dem der öffentlichen Meinung vermengt, verwechselt oder gleichgesetzt. Vereinfacht lassen sich sechs Konzepte unterscheiden:

1) Die passivische, grundsätzliche Offenheit bzw. Zugänglichkeit einer Angelegenheit (Ereignis, Sachverhalt, Problem) für alle oder eine Vielzahl von Personen, die im Deutschen dann den Begriff des "gemeinen" annimmt und sich in Begriffen wie Gemeinwohl oder Gemeinsamkeit wiederfindet.

2) Unter dem Einfluss des römischen Rechts entwickelt sich eine Kategorie des publicus, des Öffentlichen im Sinne des "staatlichen", denn nur der Staat, der Souverän, besitzt das Recht, repräsentativ für alle, öffentlich Recht zu sprechen oder allgemeingültige Entscheidungen zu fällen und zu verkünden. Der Begriff der "öffentlich-rechtlichen Anstalt" ist eine späte Reminiszenz an diese Variante von Öffentlichkeit.

3) Der Begriff der Publizität, der den Begriff der Öffentlichkeit an mediale Veröffentlichung und die dadurch bedingte, prinzipiell unbegrenzte Zugänglichkeit bindet.

4) Das vom Marketing entwickelte Konzept von Öffentlichkeit als Gesamtheit aller Zielgruppen (Teilöffentlichkeiten) einer Organisation (eines Unternehmens): "Öffentlichkeitsarbeit (Public Relations) bezeichnet die planmäßig zu gestaltenden Beziehungen zwischen der Betriebswirtschaft und der nach Gruppen gegliederten Öffentlichkeit (z.B. Kunden, Geldgeber, Staat) mit dem Ziel, öffentliches Vertrauen und Verständnis zu gewinnen" (Meffert 1978: 86, vgl. ebenso Nieschlag et al. 1972: 358). Hier sind die Zielgruppen über demographische Variablen oder Variablen des Lebensstils definiert.

Begreift man allerdings Organisationen als organisierte Sozialsysteme (so bereits Luhmann 1964a), so stellt die Öffentlichkeit für Organisationen (Unternehmen) Umwelt dar. Der Begriff der Siehe hierzu: Zielgruppe wird dabei vom Marketing über Gleichheit hinsichtlich demographischer Merkmale definiert und folgerichtig mit dem Begriff der Teilöffentlichkeit gleichgesetzt. In der Kommunikationswissenschaft wird der Begriff der Teilöffentlichkeit dagegen an der Gleichheit der Interessen einer Gruppe festgemacht, die sich dann auch in der Gleichheit der Themen, zu denen Stellung genommen wird, festmachen lässt.

5) Kommunikationswissenschaftlich bezeichnet eine Teilöffentlichkeit eine Anzahl von Menschen, die zu einem bestimmten Zeitpunkt ein gemeinsames Thema, Interesse oder Anliegen besitzen und sich mit diesem an die Öffentlichkeit (z.B. über die Medien, durch Diskussion, Demo etc.) wenden und auch umeinander wissen bzw. einander z.B. über die Medin vermittelt wahrnehmen können.

6) In systemischer Perspektive lässt sich Öffentlichkeit als virtuelles soziales System begreifen, dessen zentrale Funktion in der Herstellung von Konsens im Wissen, Meinen und Verhalten liegt. [Merten 1999: 217ff]

Zu diesem Stichwort liegen in LexiCom, dem umfangreichsten internetbasierten PR-Nachschlagewerk in Deutschland, vertiefende Inhalte wie Checklisten, Fachartikel und Fallbeispiele vor. Nutzen Sie hochaktuelles, praxisnahes Know-how aus allen Feldern der PR (1.500 Stichworte) für Ihren beruflichen Erfolg. Jetzt informieren!"

Bookmarken bei:  wong it! Bookmarken bei del.icio.us Bookmarken bei linkARENA Bookmarken bei YahooMyWeb Bookmarken bei Furl.net Bookmarken bei blinklist.com Bookmarken bei Spurl.net

Persönliche Werkzeuge
PR-Agentur für Pressearbeit und Online-PR