Auskunftspflicht
Aus PR-Woerterbuch
Nach amerikanischem Vorbild wurden nach dem 2. Weltkrieg in den deutschen Bundesländern in unterschiedlicher Form und zu unterschiedlichen Zeiten (1949 – 1966) Gesetze über die Auskunftspflicht amtlicher Stellen gegenüber den Medien verabschiedet, die zugleich ein Auskunftsrecht der Journalisten begründen. Auskunftspflichtig gegenüber Journalisten sind sämtliche Behörden auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene. Die Formulierung eines entsprechenden Gesetzes auf Bundesebene (im sogenannten Presserechtsrahmengesetz) ist bislang gescheitert.
Eine Auskunftspflicht (Publizitätspflicht) ist auch in der Privatwirtschaft festgelegt. Dazu gehört vor allem die Publizitätspflicht der Bilanzen bei Kapitalgesellschaften. Im Aktiengesetz ist zudem festgelegt, dass der Vorstand einer Aktiengesellschaft im Rahmen einer Hauptversammlung Auskünfte über Angelegenheiten der Gesellschaft zu erteilen hat.
[Baerns 2002; Zitzmann/Taubert 2002]
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