Hauptversammlung

Aus PR-Woerterbuch

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Höchstes Organ einer Aktiengesellschaft, die nach dem geltenden Gesellschaftsrecht mindestens einmal jährlich stattfinden muss. Berechtigte Teilnehmer der Hauptversammlung sind die Aktionäre (Shareholder). Analog zum Geschäftsbericht eines Unternehmens lässt sich auch die Hauptversammlung für Zwecke der Investor Relations optimal nutzen, denn hier ist diese für die Gesellschaft hochrelevante Zielgruppe mehr oder minder vollständig erreichbar: Roadshows, Einzelgespräche, Analysten- und Pressekonferenzen und ggf. ein kulturelles Rahmenprogramm zeigen den Shareholders die gute Verfassung der Gesellschaft und bestärken sie darin, ihr Geld hier anzulegen.

[Kirchhoff 2001]

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