Instrument, Erhebung sozialer Wirklichkeit

Aus PR-Woerterbuch

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Die Instrumententheorie der empirischen Sozialforschung fragt nach den allgemeinen Bedingungen, die dem Prozess der Erhebung sozialer Wirklichkeit zugrundeliegen. Als soziale Wirklichkeit gilt alle intersubjektiv erfahrbare Wirklichkeit. Dazu zählt vor allem das soziale Verhalten von Personen, aber auch das Handeln von Gruppen, sozialen Organisationen, der Einfluß sozialer Institutionen (sichtbar z.B. in Regeln der Bestattung, Entscheidungen von Parlamenten, Gerichten, in der Bemalung antiker Vasen etc.), aber nicht die traumhafte Wahrnehmung von Engeln, Zauberfeen oder der Disput mit dem Jenseits. Instrumente zur Erhebung sozialer Wirklichkeit sind im engen Sinne Siehe hierzu: Befragung, Siehe hierzu: Beobachtung und Siehe hierzu: Inhaltsanalyse. Sie sind Instrumente zur Erhebung von Vorstellungen (Wissen, Meinen, erhoben durch Befragung), von realem Verhalten (erhoben durch Beobachtung) und Erhebung von Texten ("fossilierte Wirklichkeit") durch die Inhaltsanalyse.

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