Norm

Aus PR-Woerterbuch

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Unter einer gesellschaftlichen Norm versteht man eine formulierte, verbindlich zu erfüllende Forderung, die für Mitglieder einer Gesellschaft (oder nur einen Teil davon), Organisationen aller Art, staatliche Einrichtungen (Verwaltung), parlamentarische Gremien etc. Gültigkeit haben kann (etwa: Alle Jugendlichen, alle Chemie-Unternehmen, alle Autofahrer, alle Landtage etc.).

Normen lassen sich weiter differenzieren in verbindliche Normen (Gesetze) und freiwillige Normen. Gesetze werden von der Regierung entworfen (Vorlage), bedürfen der Zustimmung parlamentarischer Gremien und erlangen dann geltendes Recht.

Die Übertretung von Gesetzen wird durch weitere, zusammen mit dem Gesetz formulierte Regelungen geahndet. Freiwillige Normen werden meist auf Grund der Übereinkunft von Gremien, Branchen etc. formuliert (z.B. die deutsche Industrienorm [DIN] oder Regelungen der Selbstkontrolle beim Rundfunk etc.).

[Fuchs et al. 1978: 534]

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