Rundfunk

Aus PR-Woerterbuch

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Der Begriff Rundfunk umfasst Hörfunk und Fernsehen und ist definiert als "für die Allgemeinheit bestimmte Veranstaltung und Verbreitung von Darbietungen aller Art in Wort, in Ton und in Bild unter Benutzung elektrischer Schwingungen ohne Verbindungsleitung oder längs oder mittels eines Leiters" (Rundfunkstaatsvertrag vom 31.08.1991).

Der Rundfunk begann in Deutschland am 29.10.1923 mit regelmäßigen Hörfunksendungen. Eingedenk der zentralen Rolle des Rundfunks als Instrument der Propaganda wurde der Rundfunk von den Alliierten nach dem 2. Weltkrieg föderalistisch und als öffentlich-rechtlicher Rundfunk staatsfern organisiert. Veranstaltung von Rundfunk war damit Sache der Bundesländer. Diese Struktur wurde bis heute beibehalten (Ausnahme: Das Zweite Deutschen Fernsehen (ZDF) und die Deutsche Welle, die qua Staatsvertrag zwischen Bund und Ländern zentral veranstaltet werden).

1984 wurde in Deutschland neben dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk auch der private Rundfunk (= Hörfunk und Fernsehen) zugelassen (Duales Rundfunksystem).

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